Finanzierung

Zuständigkeiten Investitions- und Betriebskosten

In der Projektentwicklung wurde schnell klar, dass keine der involvierten Parteien die Herausforderung alleine meistern kann.
Daraus resultierte eine Einigung zwischen der Stadt Baden, dem Kanton Aargau und der Stiftung Langmatt: Während sich Stadt und Kanton – unter Mithilfe von Dritten – substantiell an den Investitionskosten für die Sanierung der Immobilie beteiligen, übernimmt die Stiftung die Verantwortung für die Sanierung ihres Kapitals, um den laufenden Betrieb des Museums zu sichern.

Sanierung Immobilie

Für die Instandsetzung der Immobilie der Langmatt inklusive der kleinen, historischen Bauten im Park – sie stehen allesamt kantonal und national unter Denkmalschutz – wurden auf Stufe Bauprojekt Kosten von CHF 19,8 Mio. errechnet.

Die Investitionskosten werden unter den beteiligten Parteien – Stadt Baden, Kanton Aargau, Regionsgemeinden, Stiftungen, Unternehmen und Private – aufgeteilt. CHF 3,19 Mio. Franken an Drittmitteln gilt es von Stiftungen, Unternehmen, Privatpersonen, Gemeinden zu beschaffen.

Sanierung Stiftungsvermögen

Voraussetzung für die Beteiligung der verschiedenen Partner*innen an den Investitionskosten ist, dass der künftige Betrieb des Museums Langmatt langfristig gesichert ist.

Dazu hat sich die Stiftung verpflichtet, die künftigen Betriebskosten über den Kapitalertrag eines Bilderverkaufs zu sichern. Mit dem gelösten Kapital von rund CHF 40 Mio. kann die Stiftung jährlich genug Ertrag erwirtschaften, um zukünftig den nötigen Beitrag an die Betriebskosten zu leisten. Die Stiftung verpflichtet sich zudem, aus den Erträgen den Unterhalt der Immobilie sicherzustellen und gleichzeitig Rückstellungen zu bilden.

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